Hornbach

Historischer Rückblick (Mittelalter bis 18. Jahrhundert) 

Als Ursache der Stadtanlegung kann bei Hornbach nur das Kloster angeführt werden: "Als Graf Wernher, der Stifter des Hornbacher Klosters und Priminius über die Förderung des Christentums sich geeinigt hatten, suchte Priminius einen Ort aus, der für ein Bethaus geeignet erschien: Dort schlug er eine Hütte auf. Da trat ein Landmann zu ihm und sagte: nicht weit von hier ist ein Ort, den man wegen des Zusammenflusses zweier Flüßchen Gamundium nennet, wenn du diesen ansehen willst, so wirst du ihn für würdig halten, dass man ihn der Verehrung Gottes widme." Es war die Stelle, wo heute Hornbach steht, am Zusammenfluss von Trualb und Sualb. Der Name Hornbach wird seit etwa 1000 Jahren genannt. Im Jahre 1220 unterstand Hornbach kirchlich direkt dem Bischof von Metz. 

Schon am 16. April 1352 verleiht König Karl IV. von Weißwasser in Böhmen Hornbach die Stadtrechte verbunden mit der Einrichtung eines Schultheißenamtes. Zusammen mit dem Vogt richtete damals der Schultheiß über Frevel, Diebstahl, Mord und Schulden.  In seine Zuständigkeit fielen Besthauptfälle, Zinsenregelung, Fremden- und Lebensmittelpolizei und der Vorsitz des Gerichts (vgl. Drumm Hornbach S. 4 - 6, 9, 11 und 13)

Während des 30-jährigen Krieges (1618 - 1648) soll Hornbach von 1636 ab drei Jahre unbewohnt gestanden haben. Zu dieser Zeit sei das völlig ausgesogene und menschenleere Land von den Truppen gemieden worden. Die Zahl der Bürger sank durch die Kriegsereignisse von 88 Familien und 10 Witwen mit 75 Häusern auf 30 Bürger und 5 Witwen. 40 % der Bevölkerung waren in der Umgebung evakuiert. Der Wiederaufbau begann im Jahre 1648 durch die Handwerker. Im Jahre 1657 ist die Erneuerung der Stadtrechte festzustellen (vgl. Drumm Hornbach S. 41 ff). Im Hinblick auf die Landwirtschaft dürften auch in der Zweibrücker Gegend wie im Westrich, wo vor dem Krieg viel ausgedehntere Weinbaugebiete vorhanden waren, die verkommenen Weinberge nicht wieder angelegt worden sein (vgl. Bassermann-Jordan S. 8).

Eine schwere Gefahr drohte der Stadt Hornbach durch den Zuzug von Hintersassen, unter denen die Forschung die heimatlosen, wandernden Schweizer erkennt, die an einen Ort blieben, so lange sie Vorteile genossen, seinen Staub aber von den Füßen schüttelten, sobald sie mit Leistungen belegt werden sollten. Die lothringischen Wirren fanden durch den Pyrenäischen Frieden 1659 ein Ende. Aber am 2. Februar 1677 brannten die Franzosen Stadt und Kloster nieder. Im Gefolge des französischen Heeres sandte der Bischof von Metz im Jahre 1680 einen Visitator in das Amt Zweibrücken, der aber in Hornbach recht maßvoll auftrat. Das Jahr 1688 zählte 30 Bürger (darunter auch den Schweizer Einwanderer Isaac Besse mit Ehefrau) und 5 Witwen, aber auch 12 Hintersassen; der Zuzug der Schweizer hielt an. Ein neuer Handel setzte ein: der Handel mit Holländerholz, das heißt Nutzholz, das auf den Bächen geflößt und in Saargemünd zum Verkauf nach Holland zusammengestellt wurde. Hornbach lieferte Holz aus dem Gingelwald (vgl. Drumm, Hornbach S. 42, 44 - 45). Da Isaac Besse auch den Beruf des Fuhrmanns ausübte, beteiligte er sich an dem Holzhandel. 1698 ist die Zahl der Bürger auf 40 gestiegen. Unter den neu Einziehenden erscheinen auch nun Schweizer als Bürger. 

Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken stand in den Jahren 1681 - 1697 in der Interessensphäre der Großmächte Frankreich und Schweden (vgl. Kinzinger S. 147 ff). Die Franzosen versuchten ab 1680 das Herzogtum mit Frankreich zu reunieren und mit dem Tod des Herzogs Friedrich Ludwig am 1.5.1681 war das Herzogtum faktisch der Souveränität Ludwig XIV. unterstellt. Nach dem Regensburger Stillstand von 5./15. August 1684 erhielt das Fürstentum den Status einer französischen Provinz (vgl. Kinzinger S. 211 – 212). Viele Bürger und Bauern sahen in der französischen Verwaltung einen wichtigen Gegenpol zu ihrer deutschen Obrigkeit, mit dessen Unterstützung sie von der Leibeigenschaft wegkommen wollten und ihre Interessen eher durchsetzen und sich auch bessere Lebensbedingungen verschaffen konnten (vgl. Kinzinger S. 215).  

Die Zölle, eine der wichtigsten Einnahmequellen des Fürstentums, wurden zu Beginn der Fremdherrschaft durch eine königliche Verordnung beseitigt: z. B. das Abkaufgeld von der Leibeigenschaft, das Einzugsgeld, das Zunftgeld, das Weinungeld u.a. (vgl. Kinzinger S. 220).

Mit einem umfassenden Programm versuchten die Franzosen die Kriegsverwüstungen zu beseitigen, die sie selbst noch einige Jahre zuvor dem linksrheinischen Raum zugefügt hat. Hierbei konzentrierten sie sich auf die Wiederbesiedlung der menschenarmen Territorien, den Wiederaufbau der zerstörten Städte und Dörfer und die Wiederbelebung der verwilderten landwirtschaftlichen Nutzflächen. Mit den Patenten vom 17. Oktober 168o, 13. Dezember 1682, 5. Januar 1685 und Februar 1687 betrieb die französische Verwaltung eine Bevölkerungspolitik großen Ausmaßes. Durch großzügige Privilegien sollten fremde Einwanderer veranlasst werden, sich in den Provinzen Saar und Elsaß niederzulassen. Am 17. Oktober 168o stellte die französische Verwaltung allen Ansiedlern eine Vieh- und Güterzuteilung, Geldvorschüsse und vor allem eine zehnjährige Steuerfreiheit in Aussicht.  De la Goupillière ließ am l0. Februar 1687 noch einmal bekannt geben, dass Frankreich allen Einwanderern, gleich welcher Konfession, im Falle einer Niederlassung in der Saarprovinz Güter sowie Haus- und Hofplätze als Eigentum überlassen werde. Ludwig XIV. selbst sagte den Ansiedlern am 23. Oktober 1684 auch eine sechsjährige Befreiung vom Frondienst zu. Alle diese Maßnahmen dürften die späteren Freiheitspatente der schwedischen Gouvernementsregierung inhaltlich beeinflusst haben (vgl. Kinzinger 224). 

Die Franzosen verpflichteten die Pächter, die Felder und Wiesen ihres Hofbezirkes zu kultivieren, wodurch sie die Wiederurbarmachung der verwilderten Landstriche beschleunigten. Das Mitspracherecht der französischen Verwaltung hatte zur Folge, dass sich nun auch Franzosen im Fürstentum begüterten. Ein Großteil der herrenlosen Güter ging in den Besitz von Einwanderern über, die damit in Pfalz-Zweibrücken eine Existenzgrundlage fanden (vgl. Kinzinger S. 206)

Von einer finanziellen Entlastung der Bevölkerung konnte allerdings keine Rede mehr sein, als die Franzosen damit begannen, ihr Steuersystem auch in den annektierten Gebieten einzuführen. Hierzu gehören die Kontributionen, als die Erhebung sogenannter Subventionsgelder für den Unterhalt der Truppen. 

Auch Karl XI. von Schweden stellte ebenfalls Erbschaftsansprüche. Die ungeklärte Hoheitsfrage nutzt Christian II. von Birkenfeld, um faktisch als Landesherr zu agieren. Erst mit der Einsetzung der Pfalzgräfin Charlotte Friederickes, einer eifrigen Anhängerin des Calvinismus, als Statthalterin der schwedischen Krone in Zweibrücken begann die erste schwedische Administrationsverwaltung in den Jahren 1687/88 (vgl. Kinzinger S. 236 ff). Aufgrund des Übergangs von der französischen auf die schwedische Verwaltung gingen die Zahlungsverpflichtung auf diese über, die bereits bezahlten Gelder flossen ihr zu. Schon 1698 setzten Forderung nach Truppenwerbung ein, die dem Amt Zweibrücken schwere Lasten aufbürden sollten. Hornbach und Zweibrücken wehrten sich erfolglos gegen die extraordinären Auflagen. Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken musste Huldigungspflichten gegenüber den Schweden erfüllen, wobei im Jahre 1699 Hornbach, angeführt von Stadtschultheiß Isaac Besse, auf das getreueste dem schwedischen Grafen Ochsenstirn, Gouverneur in Zweibrücken, huldigte: "Item den 29. April (1699) seind Ihro Gnaden Excellenz Herr Graf von Ochsenstirn zu Zweibrücken glücklich angelangt, den 1. Mai ist das ganze Gericht zu Zweibrücken gegangen, Ihro Excellenz salutiert und zu glücklicher Regierung gratuliert, seind gewesen Herrn Schultheiß (Isaac) Besse, Stadtschreiber Weber, Andreas Leiner, Conrad Wild, Nickel Jung." (vgl. Drumm Hornbach S. 46)

Die Bevölkerung überwand allmählich die Schäden der Kriegszeiten. Das Hornbacher Gymnasium ist in der Folgezeit nicht mehr von Zweibrücken zurückgekehrt. 1724 zählte der Bürgermeister bereits wieder 89 Bürger und 3 Witwen. Ab 1740 ging die Entwicklung stets aufwärts. Im Jahre 1731 endet mit dem Tod des kinderlosen Herzogs Gustav von Pfalz-Zweibrücken die Herrschaft von Vertretern der Linie Zweibrücken-Kleeburg. Da die Rechtnachfolge noch nicht geklärt war, wurde das Herzogtum unter Sequester gestellt. Die Sequestrationscommission nahm im Jahre 1731 eine Huldigung ab, an der die Hornbacher Bürger, geführt von Stadtschultheiß Otto Friedrich Besse, teilnahmen. Er unterzeichnet die Huldigung in Zweibrücken am 1ten 8bris 1731 mit dem Namen O. F. Beßé (vgl. Schaaf Huldigung 1731 S. 126f).

Im 16. und 17. Jahrhundert geht die staatliche Verwaltung der Stadt Hornbach direkt auf das Amt und spätere "Oberamt Zweibrücken" über. Das Oberamt Zweibrücken begreift unter sich die Haupt- und Residenzstadt Zweibrücken, die Stadt Hornbach und die nachstehenden 11 Schultheißereien. 

Zur Stadt Hornbach gehören: Das in der Stadt befindliche Kloster Hornbach, drei bei der Stadt gelegene Mahlmühlen, der obere Hof und der unter Hof" (Beschreibung des Fürstentums 1761, vgl. Drumm Hornbach S. 35). Über Hornbach gebot ein Stadtschultheiß. Die Familie Besse versah das Amt von 1687 bis 1756, Friedrich Heinrich Rothenbühler bis 1767, Johann Friedrich Dimroth bis 1789 und anschließend Ludwig Gassert. Faut und Schultheiß üben ein gewisses Aufsichtsrecht aus, das aber immer mehr zurücktritt, im 18. Jahrhundert durch den staatlichen Stadtschultheißen in eine kleinliche Polizeiaufsicht einmündet (vgl. Drumm Hornbach S. 35 - 36). 

1785 lebten wieder 135 Bürger in Hornbach, sodass eine Verdoppelung der Einwohner seit der Zeit vor dem 30-jährigen Krieg festzustellen war. Die Zeit der deutschen Feudalherrschaft war abgelaufen, denn am 26. April 1798 pflanzten die Hornbacher einen Freiheitsbaum auf dem Marktplatz. Hornbach kam zum Departement Donnersberg. Ab 1815 knüpfte die bayerische Verwaltung an die französische an (vgl. Drumm Hornbach S. 48, 50). 

Die Quellenlage für die Zeit der Einwanderung von Isaac Besse am Ende des 17. Jahrhunderts ist nicht gut, denn in den Kriegsjahren 1939 bis 1945 wurden die Hornbacher Kirchenbücher bis auf einen kleinen Rest und der Teil des Stadtarchives Hornbach, der nicht im Landesarchiv Speyer hinterlegt war, zerstört. Das erhaltene Kontraktenprotokoll der Stadt Hornbach beginnt erst mit dem Jahre 1726 und enthält Einträge gleichen Charakters wie das ab 1752 (vgl. Drumm Hornbach S. 4 und 14). Leider sind die Unterlagen der Schultheiße nicht erhalten, obwohl diese aufzubewahren waren und dem Nachfolger auszuhändigen waren.

© Besse (10.3.2001)